§ 212 Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 104
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 26.08.2014 – 2 BvR 2400/13Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: ParallelentscheidungZitiert von 8
- BGH, 14.07.2022 – 3 StR 455/21Strafverfahren: Verhängung eines aus einer nicht zustande gekommenen Verfahrensabsprache angebotenen StrafrahmensZitiert von 10
- BGH, 20.10.2010 – 1 StR 400/10Hauptverhandlung in Strafsachen: Notwendige Mitteilung und Protokollierung eines telefonischen Verständigungsversuchs des Strafkammervorsitzenden mit dem Verteidiger; Beruhen des Strafurteils auf fehlender Mitteilung geführter Erörterungen zu einer Strafobergrenze für den Fall eines GeständnissesZitiert von 13
- KG, 25.04.2019 – (3) 161 Ss 42/19 (27/19)
- BVerfG, 26.08.2014 – 2 BvR 2172/13Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verständigung im Strafprozess - § 243 Abs 4 S 1 StPO statuiert auch "Negativmitteilungspflicht" - hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch unvertretbare fachgerichtliche Auslegung der Mitteilungspflichten gem § 243 Abs 4 S 1 StPOZitiert von 17
- BGH, 08.02.2023 – 6 StR 284/22Hauptverhandlung in Strafsachen: Umfang der Mitteilungspflicht des Vorsitzenden über ein VerständigungsgesprächZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.06.2026 – 3 StR 166/26
- BGH, 15.05.2025 – 1 StR 481/24Strafverfahren: Pflicht zur Mitteilung über einen Verständigungsvorschlag nach ausgesetzter Hauptverhandlung
- LG Gera, 11.04.2025 – 3 KLs 830 Js 39076/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 212 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Nach Eröffnung des Hauptverfahrens gilt § 202a entsprechend.