§ 84 Sachverständigenvergütung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- EuGH, 07.01.2004 – C-60/02Zitiert von 17
- BGH, 01.08.1975 – 2 StR 398/75
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.