Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 146 Verbot der Mehrfachverteidigung

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund107 Entscheidungen

Ein Verteidiger kann nicht gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte verteidigen. In einem Verfahren kann er auch nicht gleichzeitig mehrere verschiedener Taten Beschuldigte verteidigen.

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