§ 250 Grundsatz der persönlichen Vernehmung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 485
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Nach Gewicht
- BGH, 25.10.2011 – 3 StR 315/11Strafverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Rüge eines Verstoßes gegen den UnmittelbarkeitsgrundsatzZitiert von 9
- BGH, 01.04.2025 – 3 StR 608/24Zulässigkeit der "Ersetzung" einer Zeugenvernehmung durch Abspielen einer Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren VernehmungZitiert von 3
- BGH, 03.02.1967 – 4 StR 468/66Zitiert von 3
- BVerfG, 26.05.1981 – 2 BvR 215/81Strafbarkeit einer geheimdienstlichen Agententätigkeit; Urteilsfeststellungen aufgrund der verlesenen Bekundung eines nur schriftlich befragten "unerreichbaren" Zeugen; "Zeugen vom Hörensagen"Zitiert von 56
- BGH, 29.01.2008 – 4 StR 449/07Zitiert von 4
- BGH, 27.04.2007 – 2 StR 490/06Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 03.06.2026 – 2 U 93/24
- BGH, 21.04.2026 – 5 StR 661/25
- OLG Köln, 25.03.2026 – 3 Ws 66/25Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 250 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Beruht der Beweis einer Tatsache auf der Wahrnehmung einer Person, so ist diese in der Hauptverhandlung zu vernehmen. Die Vernehmung darf nicht durch Verlesung des über eine frühere Vernehmung aufgenommenen Protokolls oder einer Erklärung ersetzt werden.