§ 234a Befugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 26.02.2014 – 4 StR 27/14Revision im Strafverfahren: Verfahrensfehlerhaft unterlassener Hinweis auf die Möglichkeit der Unterbringung in einer EntziehungsanstaltZitiert von 1
- BGH, 13.01.1993 – 5 StR 650/92
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Findet die Hauptverhandlung ohne Anwesenheit des Angeklagten statt, so genügt es, wenn die nach § 265 Abs. 1 und 2 erforderlichen Hinweise dem Verteidiger gegeben werden; das Einverständnis des Angeklagten nach § 245 Abs. 1 Satz 2 und nach § 251 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3 ist nicht erforderlich, wenn ein Verteidiger an der Hauptverhandlung teilnimmt.