Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 92b Ablehnungsgründe
Stand: 14.03.2026
Wird zitiert von 5
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- BGH, 02.03.2022 – 5 StR 457/21Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Verwertbarkeit von französischen Ermittlungsbehörden ermittelter EncroChat-DatenZitiert von 60
- KG, 30.08.2021 – 2 Ws 79/21, 2 Ws 93/21, 2 Ws 79/21 - 161 AR 134/21, 2 Ws 93/21 - 161 AR 134/21Zitiert von 2
- OLG Schleswig, 29.04.2021 – 2 Ws 47/21Zitiert von 11
- OLG Hamburg, 29.01.2021 – 1 Ws 2/21Zitiert von 13
- OLG Bremen, 18.12.2020 – 1 Ws 166/20Zitiert von 14
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/92b#abs-1 (1) Die Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten nach § 92 ist unzulässig, soweit
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/92b#abs-2 (2) Die Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten kann unterbleiben, soweit
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/92b#abs-3 (3) Ein Ersuchen, das in einer anderen Sprache als den Sprachen, die von der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2023/977 benannt werden, abgefasst ist, kann abgelehnt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/92b#abs-4 (4) Vor Ablehnung eines Ersuchens soll den ersuchenden Behörden die Möglichkeit gegeben werden, ergänzende Klarstellungen oder Präzisierungen beizubringen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/92b#abs-5 (5) Soweit die Übermittlung von Informationen die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes voraussetzt, unternimmt die nach § 92 Absatz 1 zuständige Polizei-, Finanz- oder Zollbehörde unverzüglich alle erforderlichen Schritte, um diese Genehmigung so schnell wie möglich einzuholen.