Gesetze / MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
MTAPrVInhaltsübersicht
Teil 1Ausbildung
Teil 2Staatliche PrüfungAbschnitt 1Allgemeines und Organisatorisches
Abschnitt 2Schriftlicher Teil
der staatlichen Prüfung
Abschnitt 3Mündlicher Teil
der staatlichen Prüfung
Abschnitt 4Praktischer Teil
der staatlichen Prüfung
Abschnitt 5Abschluss des Prüfungsverfahrens
Teil 3Erlaubnisurkunde
Teil 4Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen
und erforderliche AnpassungsmaßnahmenAbschnitt 1Verfahren
Abschnitt 2Anpassungsmaßnahmen
nach § 50 des MT-Berufe-GesetzesUnterabschnitt 1Eignungsprüfung
Unterabschnitt 2Anpassungslehrgang
Abschnitt 3Anpassungsmaßnahmen
nach § 51 des MT-Berufe-GesetzesUnterabschnitt 1Kenntnisprüfung
Unterabschnitt 2Anpassungslehrgang
Abschnitt 4Nachweise
der Zuverlässigkeit und
der gesundheitlichen Eignung
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat
oder einem gleichgestellten Staat
Abschnitt 5Verfahren bei der
Erbringung von Dienstleistungen
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
Teil 5Übergangs- und Schlussvorschriften
| § 1 | Inhalt der Ausbildung |
| § 2 | Gliederung der Ausbildung |
| § 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht |
| § 4 | Praktische Ausbildung |
| § 5 | Interprofessionelles Praktikum |
| § 6 | Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze |
| § 7 | Jahreszeugnisse |
| § 8 | Qualifikation der Praxisanleitung |
| § 9 | Praxisbegleitung |
| § 10 | Inhalt der Kooperationsvereinbarungen |
| § 11 | Teile der staatlichen Prüfung |
| § 12 | Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses |
| § 13 | Zusammensetzung des Prüfungsausschusses |
| § 14 | Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung |
| § 15 | Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung |
| § 16 | Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung |
| § 17 | Zulassung zur staatlichen Prüfung |
| § 18 | Prüfungstermine für die staatliche Prüfung |
| § 19 | Prüfungsort der staatlichen Prüfung |
| § 20 | Nachteilsausgleich |
| § 21 | Rücktritt von der staatlichen Prüfung |
| § 22 | Versäumnisse |
| § 23 | Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch |
| § 24 | Niederschrift |
| § 25 | Vornoten |
| § 26 | Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung |
der staatlichen Prüfung
| § 27 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 28 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 29 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 30 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 31 | Durchführung des schriftlichen Teils |
| § 32 | Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit |
| § 33 | Bestehen des schriftlichen Teils |
| § 34 | Wiederholung von Aufsichtsarbeiten |
| § 35 | Note für den schriftlichen Teil |
der staatlichen Prüfung
| § 36 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 37 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 38 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 39 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 40 | Durchführung des mündlichen Teils |
| § 41 | Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung |
| § 42 | Bestehen des mündlichen Teils |
| § 43 | Wiederholung des mündlichen Teils |
der staatlichen Prüfung
| § 44 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 45 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 46 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 47 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 48 | Durchführung des praktischen Teils |
| § 49 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 50 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 51 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 52 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 53 | Wiederholung und zusätzlicher Praxiseinsatz |
| § 54 | Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung |
| § 55 | Zeugnis über die staatliche Prüfung |
| § 56 | Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung |
| § 57 | Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme |
| § 58 | Ausstellung der Erlaubnisurkunde |
ausländischer Berufsqualifikationen
und erforderliche AnpassungsmaßnahmenAbschnitt 1Verfahren
| § 59 | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
| § 60 | Erforderliche Unterlagen |
| § 61 | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
| § 62 | Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede |
nach § 50 des MT-Berufe-GesetzesUnterabschnitt 1Eignungsprüfung
| § 63 | Zweck der Eignungsprüfung |
| § 64 | Eignungsprüfung als staatliche Prüfung |
| § 65 | Inhalt der Eignungsprüfung |
| § 66 | Prüfungsort der Eignungsprüfung |
| § 67 | Durchführung der Eignungsprüfung |
| § 68 | Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung |
| § 69 | Wiederholung |
| § 70 | Bescheinigung |
| § 71 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
| § 72 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
| § 73 | Bescheinigung |
nach § 51 des MT-Berufe-GesetzesUnterabschnitt 1Kenntnisprüfung
| § 74 | Zweck der Kenntnisprüfung |
| § 75 | Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung |
| § 76 | Teile der Kenntnisprüfung |
| § 77 | Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 78 | Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 79 | Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 80 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 81 | Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 82 | Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 83 | Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 84 | Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 85 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 86 | Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 87 | Bestehen der Kenntnisprüfung |
| § 88 | Bescheinigung |
| § 89 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
| § 90 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
| § 91 | Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs |
| § 92 | Durchführung des Abschlussgesprächs |
| § 93 | Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs |
| § 94 | Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs |
| § 95 | Bescheinigung |
der Zuverlässigkeit und
der gesundheitlichen Eignung
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat
oder einem gleichgestellten Staat
| § 96 | Nachweise der Zuverlässigkeit |
| § 97 | Nachweise der gesundheitlichen Eignung |
| § 98 | Aktualität von Nachweisen |
Erbringung von Dienstleistungen
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
| § 99 | Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen |
| Anlage 1 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| Anlage 2 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Radiologie und zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| Anlage 3 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik und zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| Anlage 4 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin und zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| Anlage 5 | Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen |
| Anlage 6 | Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen |
| Anlage 7 | Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung |
| Anlage 8 | Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 9 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 10 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung |
| Anlage 11 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
| Anlage 12 | Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung |
| Anlage 13 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |