Gesetze / MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
MTAPrV§ 79 Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
Stand: 01.01.2023
Der mündliche Teil der Kenntnisprüfung wird von zwei schulischen Fachprüferinnen oder Fachprüfern abgenommen.
Gesetze / MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
MTAPrVStand: 01.01.2023
Der mündliche Teil der Kenntnisprüfung wird von zwei schulischen Fachprüferinnen oder Fachprüfern abgenommen.