Gesetze / MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
MTAPrV§ 74 Zweck der Kenntnisprüfung
Stand: 01.01.2023
Die Kenntnisprüfung dient der Feststellung, dass die zu prüfende Person über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt, die zur Ausübung des jeweiligen Berufs erforderlich sind.