Gesetze / MTAPrV · BGBl I 2021, 4467
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
106 Normen · ausgefertigt 24.09.2021 · letzte Änderung 20.12.2023 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Teil 1 · Ausbildung
- § 1Inhalt der Ausbildung
- § 2Gliederung der Ausbildung
- § 3Theoretischer und praktischer Unterricht
- § 4Praktische Ausbildung
- § 5Interprofessionelles Praktikum
- § 6Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze
- § 7Jahreszeugnisse
- § 8Qualifikation der Praxisanleitung
- § 9Praxisbegleitung
- § 10Inhalt der Kooperationsvereinbarungen
- Teil 2 · Staatliche Prüfung
- Abschnitt 1 · Allgemeines und Organisatorisches
- § 11Teile der staatlichen Prüfung
- § 12Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
- § 13Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
- § 14Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
- § 15Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung
- § 16Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
- § 17Zulassung zur staatlichen Prüfung
- § 18Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
- § 19Prüfungsort der staatlichen Prüfung
- § 20Nachteilsausgleich
- § 21Rücktritt von der staatlichen Prüfung
- § 22Versäumnisse
- § 23Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
- § 24Niederschrift
- § 25Vornoten
- § 26Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 2 · Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
- § 27Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- § 28Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- § 29Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- § 30Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- § 31Durchführung des schriftlichen Teils
- § 32Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit
- § 33Bestehen des schriftlichen Teils
- § 34Wiederholung von Aufsichtsarbeiten
- § 35Note für den schriftlichen Teil
- Abschnitt 3 · Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
- § 36Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- § 37Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- § 38Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- § 39Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- § 40Durchführung des mündlichen Teils
- § 41Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
- § 42Bestehen des mündlichen Teils
- § 43Wiederholung des mündlichen Teils
- Abschnitt 4 · Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
- § 44Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- § 45Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- § 46Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- § 47Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- § 48Durchführung des praktischen Teils
- § 49Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- § 50Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- § 51Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- § 52Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- § 53Wiederholung und zusätzlicher Praxiseinsatz
- Abschnitt 5 · Abschluss des Prüfungsverfahrens
- § 54Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
- § 55Zeugnis über die staatliche Prüfung
- § 56Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung
- § 57Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
- Teil 3 · Erlaubnisurkunde
- § 58Ausstellung der Erlaubnisurkunde
- Teil 4 · Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
- Abschnitt 1 · Verfahren
- § 59Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
- § 60Erforderliche Unterlagen
- § 61Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
- § 62Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
- Abschnitt 2 · Anpassungsmaßnahmen nach § 50 des MT-Berufe-Gesetzes
- Unterabschnitt 1 · Eignungsprüfung
- § 63Zweck der Eignungsprüfung
- § 64Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
- § 65Inhalt der Eignungsprüfung
- § 66Prüfungsort der Eignungsprüfung
- § 67Durchführung der Eignungsprüfung
- § 68Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung
- § 69Wiederholung
- § 70Bescheinigung
- Unterabschnitt 2 · Anpassungslehrgang
- § 71Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
- § 72Durchführung des Anpassungslehrgangs
- § 73Bescheinigung
- Abschnitt 3 · Anpassungsmaßnahmen nach § 51 des MT-Berufe-Gesetzes
- Unterabschnitt 1 · Kenntnisprüfung
- § 74Zweck der Kenntnisprüfung
- § 75Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
- § 76Teile der Kenntnisprüfung
- § 77Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 78Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 79Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 80Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 81Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 82Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 83Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 84Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 85Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 86Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 87Bestehen der Kenntnisprüfung
- § 88Bescheinigung
- Unterabschnitt 2 · Anpassungslehrgang
- § 89Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
- § 90Durchführung des Anpassungslehrgangs
- § 91Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs
- § 92Durchführung des Abschlussgesprächs
- § 93Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
- § 94Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
- § 95Bescheinigung
- Abschnitt 4 · Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
- § 96Nachweise der Zuverlässigkeit
- § 97Nachweise der gesundheitlichen Eignung
- § 98Aktualität von Nachweisen
- Abschnitt 5 · Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 99Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
- Abschnitt 6 · Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 53 des MT-Berufe-Gesetzes
- § 99aFrist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
- § 99bErforderliche Unterlagen
- § 99cFrist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
- § 99dErlaubnisurkunde
- Abschnitt 7 · Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
- § 99eErforderliche Unterlagen
- Teil 5 · Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 100Übergangsvorschrift
- § 101Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1(zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- Anlage 2(zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Radiologie und zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- Anlage 3(zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik und zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- Anlage 4(zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin und zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- Anlage 5(zu § 3 Absatz 2) Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen
- Anlage 6(zu § 4 Absatz 2 und 3 und § 5 Absatz 1) Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen
- Anlage 7(zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b) Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung
- Anlage 8(zu § 55 Absatz 1)
- Anlage 9(zu § 58 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Anlage 10(zu § 70 Absatz 2)
- Anlage 11(zu § 73 Absatz 2)
- Anlage 12(zu § 88 Absatz 2)
- Anlage 13(zu § 95 Absatz 2)
- Anlage 14(zu § 99d) Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
Änderungsverlauf
- 20.12.2023 — 6 Normen geändert · §§ 60, 99a, 99b, 99c und 2 weitere neueste Änderung
- 01.10.2023 — 1 Norm geändert · § 100
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.