Gesetze / MTAPrV · BGBl I 2021, 4467

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen

106 Normen · ausgefertigt 24.09.2021 · letzte Änderung 20.12.2023 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. Teil 1 · Ausbildung
  4. § 1Inhalt der Ausbildung
  5. § 2Gliederung der Ausbildung
  6. § 3Theoretischer und praktischer Unterricht
  7. § 4Praktische Ausbildung
  8. § 5Interprofessionelles Praktikum
  9. § 6Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze
  10. § 7Jahreszeugnisse
  11. § 8Qualifikation der Praxisanleitung
  12. § 9Praxisbegleitung
  13. § 10Inhalt der Kooperationsvereinbarungen
  14. Teil 2 · Staatliche Prüfung
  15. Abschnitt 1 · Allgemeines und Organisatorisches
  16. § 11Teile der staatlichen Prüfung
  17. § 12Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
  18. § 13Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
  19. § 14Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
  20. § 15Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung
  21. § 16Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
  22. § 17Zulassung zur staatlichen Prüfung
  23. § 18Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
  24. § 19Prüfungsort der staatlichen Prüfung
  25. § 20Nachteilsausgleich
  26. § 21Rücktritt von der staatlichen Prüfung
  27. § 22Versäumnisse
  28. § 23Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
  29. § 24Niederschrift
  30. § 25Vornoten
  31. § 26Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
  32. Abschnitt 2 · Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
  33. § 27Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
  34. § 28Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
  35. § 29Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
  36. § 30Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
  37. § 31Durchführung des schriftlichen Teils
  38. § 32Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit
  39. § 33Bestehen des schriftlichen Teils
  40. § 34Wiederholung von Aufsichtsarbeiten
  41. § 35Note für den schriftlichen Teil
  42. Abschnitt 3 · Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
  43. § 36Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
  44. § 37Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
  45. § 38Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
  46. § 39Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
  47. § 40Durchführung des mündlichen Teils
  48. § 41Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
  49. § 42Bestehen des mündlichen Teils
  50. § 43Wiederholung des mündlichen Teils
  51. Abschnitt 4 · Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
  52. § 44Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
  53. § 45Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
  54. § 46Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
  55. § 47Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
  56. § 48Durchführung des praktischen Teils
  57. § 49Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
  58. § 50Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
  59. § 51Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
  60. § 52Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
  61. § 53Wiederholung und zusätzlicher Praxiseinsatz
  62. Abschnitt 5 · Abschluss des Prüfungsverfahrens
  63. § 54Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
  64. § 55Zeugnis über die staatliche Prüfung
  65. § 56Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung
  66. § 57Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
  67. Teil 3 · Erlaubnisurkunde
  68. § 58Ausstellung der Erlaubnisurkunde
  69. Teil 4 · Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
  70. Abschnitt 1 · Verfahren
  71. § 59Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
  72. § 60Erforderliche Unterlagen
  73. § 61Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
  74. § 62Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
  75. Abschnitt 2 · Anpassungsmaßnahmen nach § 50 des MT-Berufe-Gesetzes
  76. Unterabschnitt 1 · Eignungsprüfung
  77. § 63Zweck der Eignungsprüfung
  78. § 64Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
  79. § 65Inhalt der Eignungsprüfung
  80. § 66Prüfungsort der Eignungsprüfung
  81. § 67Durchführung der Eignungsprüfung
  82. § 68Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung
  83. § 69Wiederholung
  84. § 70Bescheinigung
  85. Unterabschnitt 2 · Anpassungslehrgang
  86. § 71Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
  87. § 72Durchführung des Anpassungslehrgangs
  88. § 73Bescheinigung
  89. Abschnitt 3 · Anpassungsmaßnahmen nach § 51 des MT-Berufe-Gesetzes
  90. Unterabschnitt 1 · Kenntnisprüfung
  91. § 74Zweck der Kenntnisprüfung
  92. § 75Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
  93. § 76Teile der Kenntnisprüfung
  94. § 77Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  95. § 78Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  96. § 79Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  97. § 80Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  98. § 81Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  99. § 82Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  100. § 83Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  101. § 84Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  102. § 85Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  103. § 86Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  104. § 87Bestehen der Kenntnisprüfung
  105. § 88Bescheinigung
  106. Unterabschnitt 2 · Anpassungslehrgang
  107. § 89Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
  108. § 90Durchführung des Anpassungslehrgangs
  109. § 91Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs
  110. § 92Durchführung des Abschlussgesprächs
  111. § 93Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
  112. § 94Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
  113. § 95Bescheinigung
  114. Abschnitt 4 · Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
  115. § 96Nachweise der Zuverlässigkeit
  116. § 97Nachweise der gesundheitlichen Eignung
  117. § 98Aktualität von Nachweisen
  118. Abschnitt 5 · Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  119. § 99Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
  120. Abschnitt 6 · Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 53 des MT-Berufe-Gesetzes
  121. § 99aFrist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
  122. § 99bErforderliche Unterlagen
  123. § 99cFrist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
  124. § 99dErlaubnisurkunde
  125. Abschnitt 7 · Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
  126. § 99eErforderliche Unterlagen
  127. Teil 5 · Übergangs- und Schlussvorschriften
  128. § 100Übergangsvorschrift
  129. § 101Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  130. Schlussformel
  131. Anlage 1(zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
  132. Anlage 2(zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Radiologie und zum Medizinischen Technologen für Radiologie
  133. Anlage 3(zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik und zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
  134. Anlage 4(zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin und zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
  135. Anlage 5(zu § 3 Absatz 2) Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen
  136. Anlage 6(zu § 4 Absatz 2 und 3 und § 5 Absatz 1) Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen
  137. Anlage 7(zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b) Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung
  138. Anlage 8(zu § 55 Absatz 1)
  139. Anlage 9(zu § 58 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  140. Anlage 10(zu § 70 Absatz 2)
  141. Anlage 11(zu § 73 Absatz 2)
  142. Anlage 12(zu § 88 Absatz 2)
  143. Anlage 13(zu § 95 Absatz 2)
  144. Anlage 14(zu § 99d) Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung

Änderungsverlauf

  1. 20.12.2023 — 6 Normen geändert · §§ 60, 99a, 99b, 99c und 2 weitere neueste Änderung
  2. 01.10.2023 — 1 Norm geändert · § 100

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