Gesetze / MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

MTAPrV

§ 91 Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs

Stand: 01.01.2023

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MTAPrV/91#abs-1 (1) Mit dem Abschlussgespräch wird überprüft, ob die antragstellende Person das Lehrgangsziel des Anpassungslehrgangs erreicht hat.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MTAPrV/91#abs-2 (2) Inhalt des Abschlussgesprächs sind die im Anpassungslehrgang vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen.

§ 90 § 92