Gesetze / MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
MTAPrV§ 38 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MTAPrV/38#abs-1 (1) Im Fall der Ausbildung in der Funktionsdiagnostik besteht der mündliche Teil der staatlichen Prüfung aus einer komplexen Aufgabenstellung in Form der Bearbeitung einer Fallsituation.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MTAPrV/38#abs-2 (2) Der mündliche Teil erstreckt sich auf Kompetenzen aus folgenden Kompetenzbereichen der Anlage 3:
1.
Kompetenzbereich III und
2.
Kompetenzbereich IV.
Es sind Bezüge zu den Kompetenzbereichen I und II der Anlage 3 herzustellen.