Gesetze / MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
MTAPrV§ 39 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MTAPrV/39#abs-1 (1) Im Fall der Ausbildung in der Veterinärmedizin besteht der mündliche Teil der staatlichen Prüfung aus einer komplexen Aufgabenstellung in Form der Bearbeitung einer Fallsituation.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MTAPrV/39#abs-2 (2) Der mündliche Teil erstreckt sich auf Kompetenzen aus folgenden Kompetenzbereichen der Anlage 4:
1.
Kompetenzbereich I,
2.
Kompetenzbereich III und
3.
Kompetenzbereich IV.