Gesetze / MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
MTAPrV§ 99d Erlaubnisurkunde
Stand: 20.12.2023
Bei der Ausstellung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 53 des MT-Berufe-Gesetzes ist das Muster nach Anlage 14 zu verwenden.
Gesetze / MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
MTAPrVStand: 20.12.2023
Bei der Ausstellung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 53 des MT-Berufe-Gesetzes ist das Muster nach Anlage 14 zu verwenden.