Gesetze / UVPG · BGBl I 1990, 205
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
80 Normen · ausgefertigt 12.02.1990 · 1.297 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 29.07.2026 · Änderungen →
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Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Teil 1 · Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Grundsätze für Umweltprüfungen
- Teil 2 · Umweltverträglichkeitsprüfung
- Abschnitt 1 · Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 4Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 5Feststellung der UVP-Pflicht
- § 6Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
- § 7Vorprüfung bei Neuvorhaben
- § 8UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
- § 9UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
- § 10UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- § 11UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
- § 12UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
- § 13Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- § 14Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
- § 14aBesondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
- § 14bAnwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
- § 14cErsatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau
- § 14dBau von Radwegen an Bundesstraßen
- § 14eAusnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung für Verteidigung sowie für Verkehrs- und Energieinfrastruktur
- Abschnitt 2 · Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 15Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
- § 16UVP-Bericht
- § 17Beteiligung anderer Behörden
- § 18Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 19Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 20Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
- § 21Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
- § 22Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
- § 23Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
- § 24Zusammenfassende Darstellung
- § 25Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
- § 26Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
- § 27Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
- § 28Überwachung
- Abschnitt 3 · Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
- § 29Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
- § 30Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen
- § 31Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde
- § 32Verbundene Prüfverfahren
- Teil 3 · Strategische Umweltprüfung
- Abschnitt 1 · Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
- § 33Strategische Umweltprüfung
- § 34Feststellung der SUP-Pflicht
- § 35SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
- § 36SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
- § 37Ausnahmen von der SUP-Pflicht
- Abschnitt 2 · Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
- § 38Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
- § 39Festlegung des Untersuchungsrahmens
- § 40Umweltbericht
- § 41Beteiligung anderer Behörden
- § 42Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 43Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
- § 44Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
- § 45Überwachung
- § 46Verbundene Prüfverfahren
- Teil 4 · Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
- § 47Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
- § 48Raumordnungspläne
- § 49Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung
- § 50Bauleitpläne
- § 51Bergrechtliche Verfahren
- § 52Landschaftsplanungen
- § 53Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
- Teil 5 · Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
- Abschnitt 1 · Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 54Benachrichtigung eines anderen Staates
- § 55Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
- § 56Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
- § 57Übermittlung des Bescheids
- § 58Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
- § 59Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
- Abschnitt 2 · Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
- § 60Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
- § 61Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
- § 62Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
- § 63Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
- Abschnitt 3 · Gemeinsame Vorschriften
- § 64Völkerrechtliche Verpflichtungen
- Teil 6 · Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
- § 65Planfeststellung; Plangenehmigung
- § 66Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung
- § 67Verfahren; Verordnungsermächtigung
- § 67aZulassung des vorzeitigen Baubeginns
- § 68Überwachung
- § 69Bußgeldvorschriften
- Teil 7 · Schlussvorschriften
- § 70Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- § 71Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
- § 72Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 73Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 74Übergangsvorschrift
- Anlage 1Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“
- Anlage 2Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung
- Anlage 3Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- Anlage 4Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Anlage 5Liste „SUP-pflichtiger Pläne und Programme“
- Anlage 6Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung
Änderungsverlauf
- 29.07.2026 — 18 Normen geändert · §§ 1, 5, 14a, 14c und 14 weitere neueste Änderung
- 23.12.2025 — 1 Norm geändert · § 65
- 01.01.2025 — 1 Norm geändert · § 22
- 16.05.2024 — 1 Norm geändert · § 14b
- 11.01.2024 — 5 Normen geändert · §§ 1, 14c, 14d, 53, 66
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.