Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG

§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung

Stand: 13.04.2021

Bund2 Fassungen68 Entscheidungen

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.

←§ 3 →§ 5