Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG§ 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
Stand: 29.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UVPG/14a#abs-1 (1) Keiner Umweltprüfung bedürfen folgende Änderungen von Vorhaben nach den Nummern 14.7, 14.8, 14.11 oder 19.13 der Anlage 1:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UVPG/14a#abs-2 (2) Eine standortbezogene Vorprüfung entsprechend § 7 Absatz 2 wird zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt für
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 14a UVPG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Frankfurt (Oder), 19.10.2021 – 6 L 337/21Zitiert von 3
- VGH Hessen, 20.03.2013 – 2 B 1716/12Zitiert von 9
- BVerwG, 05.10.2021 – 7 A 13/20Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss Neubau S-Bahnlinie S4 in Hamburg (PFA 1)Zitiert von 46
- BVerwG, 13.05.2009 – 9 A 71.07Zitiert von 18
- OVG NRW, 12.02.2020 – 21 A 1939/16
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 – OVG 2 A 4.19Unwirksamkeit eines Teilregionalplans Windenergienutzung wegen Mängeln der Auslegungsbekanntmachung und fehlerhafter Tabuzonen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 50
Zuletzt entschieden
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 – 1 C 11685/16Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 12.07.2017 – 28 L 2208/17Zitiert von 13
- OVG Thüringen, 22.03.2017 – 1 N 173/15Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14a UVPG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.03.2023 Ausfertigung
§ 14a eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88)
BGBl. 2023 I Nr. 88
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10.09.2021 Ausfertigung
§ 14a geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I 4147)
BGBl. 2021 I S. 4147
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.