Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG§ 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
Stand: 13.04.2021
Unbeschadet des § 52 finden die Vorschriften dieses Abschnitts Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder die Strategische Umweltprüfung nicht näher bestimmen oder in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen. Rechtsvorschriften mit weitergehenden Anforderungen bleiben unberührt.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 38 UVPG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 24.10.2025 – 10 CN 4.25Zitiert von 4
- BVerwG, 24.10.2025 – 10 CN 3.25Normenkontrollantrag gegen bayerische Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV)Zitiert von 7
- BVerwG, 24.10.2025 – 10 CN 2.25Zitiert von 1
- BVerwG, 24.10.2025 – 10 CN 1.25Zitiert von 2
- OVG NRW, 21.03.2024 – 11 D 133/20.NEZitiert von 9
- OVG Niedersachsen, 10.11.2023 – 4 LA 163/21Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.