Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG§ 51 Bergrechtliche Verfahren
Stand: 13.04.2021
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 19.03.2025 – 2 C 152/24Zitiert von 2
- OVG Saarland, 19.03.2025 – 2 C 151/24Zitiert von 1
- OVG Saarland, 19.03.2025 – 2 C 148/24Zitiert von 1
- OVG Saarland, 20.06.2023 – 2 C 220/21Erfolglose Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ansteigenlassen des Grubenwasserspiegels KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- OVG Saarland, 20.06.2023 – 2 C 251/21Zitiert von 6
- OVG Saarland, 20.06.2023 – 2 C 250/21Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 09.08.2019 – 12 MS 34/19Zitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 51 UVPG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bei bergbaulichen Vorhaben, die in der Anlage 1 aufgeführt sind und dem Bergrecht unterliegen, werden die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Überwachung des Vorhabens nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes durchgeführt. Teil 2 Abschnitt 2 und 3 in Verbindung mit Anlage 4 findet nur Anwendung, soweit das Bundesberggesetz dies anordnet.