Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG§ 3 Grundsätze für Umweltprüfungen
Stand: 13.04.2021
Wird zitiert von 177
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Neustadt an der Weinstraße, 14.11.2012 – 5 L 798/12.NW
- VG Köln, 14.04.2015 – 14 K 4696/12
- VGH Bayern, 25.09.2023 – 9 BV 22.481Zitiert von 5
- OVG NRW, 01.06.2023 – 20 D 377/21.AKZitiert von 7
- VG Darmstadt, 29.03.2018 – 6 L 3548/17.DAZitiert von 13
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 – 1 B 11015/17Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- VG Freiburg, 05.01.2026 – 6 K 5723/25
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2025 – 10 S 1455/23Zitiert von 4
- BVerwG, 27.03.2025 – 7 A 3.24Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für LNG-TerminalZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 UVPG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Umweltprüfungen umfassen die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens oder eines Plans oder Programms auf die Schutzgüter. Sie dienen einer wirksamen Umweltvorsorge nach Maßgabe der geltenden Gesetze und werden nach einheitlichen Grundsätzen sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.