Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG

§ 33 Strategische Umweltprüfung

Stand: 13.04.2021

Bund2 Fassungen18 Entscheidungen

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist unselbständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen.

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