Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG§ 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
Stand: 13.04.2021
Für die in Anlage 1 Nummer 18.5, 18.7 und 18.8 aufgeführten Industriezonen und Städtebauprojekte gelten die §§ 10 bis 12 nicht.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 13 UVPG →
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Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 08.05.2012 – 12 KS 5/10Zitiert von 5
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 – 8 C 10494/14Zitiert von 10
- OVG NRW, 12.06.2012 – 8 D 38/08.AKAufhebung des Vorbescheids für ein Kohlekraftwerk wegen fehlenden Bebauungsplans und Mängeln der FFH-Prüfung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 50
- BVerwG, 28.04.2016 – 9 A 14/15Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Klage von Grundeigentümern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 20 (Nord-West-Umfahrung Hamburg) KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- BVerwG, 28.04.2016 – 9 A 10/15Zitiert von 4
- BVerwG, 28.04.2016 – 9 A 9/15Planfeststellung Elbquerung Bundesautobahn A 20Zitiert von 199
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 – 10 S 1956/20Rechtswidrigkeit einer isolierten naturschutzrechtlichen Befreiung wegen der immissionsschutzrechtlichen Konzentrationswirkung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.2021 – 8 C 10417/20.OVGZitiert von 1
- OVG NRW, 20.12.2018 – 8 A 2971/17Umweltverträglichkeitsprüfung nach Errichtung von Windenergieanlagen; Anforderungen an die Rüge relativer Verfahrensfehler KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 40
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 UVPG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.