Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG§ 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UVPG/19#abs-1 (1) Bei der Bekanntmachung zu Beginn des Beteiligungsverfahrens unterrichtet die zuständige Behörde die Öffentlichkeit
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UVPG/19#abs-2 (2) Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens legt die zuständige Behörde zumindest folgende Unterlagen zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus:
In Verfahren nach § 18 Absatz 2 und § 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung können die Unterlagen abweichend von § 18 Absatz 1 Satz 4 bei der Genehmigungsbehörde oder bei einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts des Vorhabens ausgelegt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UVPG/19#abs-3 (3) Weitere Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich zu machen.
Wird zitiert von 39 Entscheidungen zu § 19 UVPG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 21.03.2024 – 11 D 133/20.NEZitiert von 9
- OVG Hamburg, 06.11.2025 – 1 E 12/22.P
- OVG Hamburg, 03.11.2025 – 1 E 3/24.PZitiert von 1
- OVG Hamburg, 30.04.2024 – 1 Es 4/24.PZitiert von 5
- BVerwG, 15.02.2018 – 9 C 1/17Auslegung einer Verkehrsprognose im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung; Berücksichtigung eines anderen Vorhabens bei der VerkehrsprognoseZitiert von 41
- OVG NRW, 01.06.2023 – 20 D 377/21.AKZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 12.06.2026 – 22 D 261/24.NEZitiert von 2
- OVG NRW, 12.06.2026 – 22 D 75/25.NEZitiert von 2
- OVG NRW, 12.06.2026 – 22 D 33/24.NEZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 UVPG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.