Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG§ 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit
Stand: 13.04.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UVPG/19#abs-1 (1) Bei der Bekanntmachung zu Beginn des Beteiligungsverfahrens unterrichtet die zuständige Behörde die Öffentlichkeit
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UVPG/19#abs-2 (2) Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens legt die zuständige Behörde zumindest folgende Unterlagen zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus:
In Verfahren nach § 18 Absatz 2 und § 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung können die Unterlagen abweichend von § 18 Absatz 1 Satz 4 bei der Genehmigungsbehörde oder bei einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts des Vorhabens ausgelegt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UVPG/19#abs-3 (3) Weitere Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich zu machen.
Wird zitiert von 34 Entscheidungen zu § 19 UVPG →
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Nach Gewicht
- OVG NRW, 21.03.2024 – 11 D 133/20.NEZitiert von 4
- OVG Hamburg, 06.11.2025 – 1 E 12/22.P
- OVG Hamburg, 03.11.2025 – 1 E 3/24.PZitiert von 1
- OVG Hamburg, 30.04.2024 – 1 Es 4/24.PZitiert von 5
- BVerwG, 15.02.2018 – 9 C 1/17Auslegung einer Verkehrsprognose im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung; Berücksichtigung eines anderen Vorhabens bei der VerkehrsprognoseZitiert von 39
- OVG NRW, 01.06.2023 – 20 D 377/21.AKZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 24.10.2025 – 10 CN 3.25Normenkontrollantrag gegen bayerische Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV)Zitiert von 5
- BVerwG, 24.10.2025 – 10 CN 4.25Zitiert von 4
- BVerwG, 24.10.2025 – 10 CN 1.25Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 UVPG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.