Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG§ 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
Stand: 13.04.2021
Sofern die allgemeine Vorprüfung ergibt, dass aufgrund der Verwirklichung eines Vorhabens, das zugleich benachbartes Schutzobjekt im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist, innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes zu Betriebsbereichen im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Möglichkeit besteht, dass ein Störfall im Sinne des § 2 Nummer 7 der Störfall-Verordnung eintritt, sich die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Störfalls vergrößert oder sich die Folgen eines solchen Störfalls verschlimmern können, ist davon auszugehen, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 8 UVPG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Osnabrück, 30.01.2004 – 2 A 69/02Zitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 28.07.2003 – 7 ME 262/02Zitiert von 5
- OVG NRW, 10.08.2000 – 7A D 162/98.NE
- VG Düsseldorf, 15.04.2020 – 28 L 437/20
- VG Düsseldorf, 15.04.2020 – 28 L 3274/19Zitiert von 2
- VG Oldenburg (Oldenburg), 09.03.2016 – 5 A 5019/12Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VG Osnabrück, 04.11.2015 – 3 A 88/14Zitiert von 6
- OVG NRW, 15.05.2015 – 11 D 12/12.AKErfolglose Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau einer Bundesstraße Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- VG Köln, 14.04.2015 – 14 K 4696/12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 UVPG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.