Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG§ 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
Stand: 13.04.2021
Wird zitiert von 12
Nach Gewicht
- VG Osnabrück, 30.01.2004 – 2 A 69/02Zitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 28.07.2003 – 7 ME 262/02Zitiert von 5
- OVG NRW, 10.08.2000 – 7A D 162/98.NE
- VG Düsseldorf, 15.04.2020 – 28 L 437/20
- VG Düsseldorf, 15.04.2020 – 28 L 3274/19Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 31.07.2018 – 7 KS 17/16Zitiert von 21
Zuletzt entschieden
- VG Oldenburg (Oldenburg), 09.03.2016 – 5 A 5019/12Zitiert von 4
- VG Osnabrück, 04.11.2015 – 3 A 88/14Zitiert von 6
- OVG NRW, 15.05.2015 – 11 D 12/12.AKErfolglose Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau einer Bundesstraße KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
12 Entscheidungen zu § 8 UVPG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 UVPG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Sofern die allgemeine Vorprüfung ergibt, dass aufgrund der Verwirklichung eines Vorhabens, das zugleich benachbartes Schutzobjekt im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist, innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes zu Betriebsbereichen im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Möglichkeit besteht, dass ein Störfall im Sinne des § 2 Nummer 7 der Störfall-Verordnung eintritt, sich die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Störfalls vergrößert oder sich die Folgen eines solchen Störfalls verschlimmern können, ist davon auszugehen, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.