Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen Stand: 13.04.2021 Bund2 Fassungen Weitergehende Regelungen zur Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen von Bund und Ländern bleiben unberührt.