Gesetze / Landesrecht Bayern / BayBG · GVBl. S. 500, BayRS 2030-1-1-F
Bayerisches Beamtengesetz
130 Normen · ausgefertigt 29.07.2008 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art 1 Geltungsbereich
- Art 2 Oberste Dienstbehörde
- Art 3 Dienstvorgesetzte, Vorgesetzte
- Art 4 Angehörige
- Art 5 Leistungen
- Art 6 Zuständigkeiten nach dem Beamtenstatusgesetz
- Art 7 Antrags- und Beschwerderecht
- Art 8 Aufschiebende Wirkung
- Art 9 Vertretung des Dienstherrn
- Art 10 Zustellung von Entscheidungen
- Art 11 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung
- Art 12 Verjährung
- Art 13 Rückforderung
- Art 14 Übergang von Ansprüchen
- Art 15 Zuständigkeit zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- Art 16 Beteiligung der Spitzenorganisationen
- Art 17 Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände
- Art 18 Ernennungszuständigkeit und Wirksamwerden von Ernennungen
- Art 19 Feststellung der Eignung
- Art 20 Stellenausschreibungen
- Art 21 Verfahren und Rechtsfolgen bei nichtiger oder rücknehmbarer Ernennung
- Art 22 (aufgehoben)
- Art 23 Altersgrenze für die Berufung
- Art 24 Erlöschen des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn
- Art 25 Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- Art 45 Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit
- Art 46 (aufgehoben)
- Art 47 Abordnung
- Art 48 Versetzung
- Art 49 Zuständigkeit für Abordnung und Versetzung
- Art 50 Auflösung oder Umbildung von Behörden
- Art 51 Auflösung oder Umbildung einer Körperschaft
- Art 52 Rechtsfolgen der Umbildung
- Art 53 Rechtsstellung der Beamten und Beamtinnen
- Art 54 Rechtsstellung der Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen
- Art 55 (aufgehoben)
- Art 56 Zuständigkeiten und Verfahren
- Art 57 Entlassung auf eigenen Antrag
- Art 58 Rechtsfolgen der Entlassung
- Art 59 Rechtsfolgen des Verlustes der Beamtenrechte
- Art 60 Wiederaufnahmeverfahren
- Art 61 Gnadenerweis
- Art 62 Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestandseintritt
- Art 63 Hinausschieben des Ruhestandseintritts
- Art 64 Ruhestandsversetzung auf Antrag
- Art 65 Verfahren bei Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit
- Art 66 Zwangspensionierungsverfahren
- Art 67 Mitteilung aus Untersuchungsbefunden
- Art 68 Auflösung oder Umbildung von Behörden
- Art 69 Auflösung oder Umbildung von Körperschaften
- Art 70 Beginn des einstweiligen Ruhestands
- Art 71 Zuständigkeit für Ruhestandsversetzung, Beginn des Ruhestands
- Art 72 Dienstzeugnis
- Art 73 Eid und Gelöbnis
- Art 74 Residenzpflicht
- Art 75 Bekleidung, äußeres Erscheinungsbild
- Art 76 Amtsbezeichnung
- Art 77 Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen
- Art 78 Verjährung der Schadensersatzpflicht und gesetzlicher Forderungsübergang
- Art 79 Befreiung von Amtshandlungen
- Art 80 Auskünfte an die Medien
- Art 81 Nebentätigkeit auf Verlangen des Dienstherrn, Genehmigungspflicht
- Art 82 Genehmigungsfreie Nebentätigkeit
- Art 83 Rückgriffshaftung des Dienstherrn
- Art 84 Beendigung der Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- Art 85 Ausführungsverordnung
- Art 86 Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen sowie früheren Beamten und Beamtinnen mit Versorgungsbezügen
- Art 87 Regelung der Arbeitszeit, Mehrarbeit
- Art 88 Antragsteilzeit
- Art 89 Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung
- Art 90 (aufgehoben)
- Art 91 Altersteilzeit
- Art 92 Zeitliche Höchstgrenzen, Zuständigkeit, Hinweispflicht
- Art 93 Erholungs- und Sonderurlaub
- Art 94 Rechtsfolgen der Wahl in das Parlament eines anderen Landes
- Art 95 Fernbleiben vom Dienst
- Art 96 Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen
- Art 97 Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen
- Art 98 Schadensersatz bei Gewaltakten Dritter und Sachschadensersatz bei Unfällen
- Art 99 Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung, Arbeitsschutz, Gendiagnostik
- Art 100 Jugendarbeitsschutz
- Art 101 Jubiläumszuwendung
- Art 102 (aufgehoben)
- Art 103 Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art 103a Verarbeitung personenbezogener Daten bei Aufgabenübertragung
- Art 104 Führung der Personalakte
- Art 105 Beihilfeunterlagen
- Art 106 Anhörung
- Art 107 Auskunft an Beamte und Beamtinnen
- Art 108 Übermittlung von Personalakten und Auskunft an nicht betroffene Personen
- Art 109 Entfernung von Unterlagen aus Personalakten
- Art 110 Aufbewahrung und Vernichtung von Personalakten
- Art 111 Einsatz automatisierter Verfahren
- Art 112 Errichtung, Unabhängigkeit
- Art 113 Zusammensetzung
- Art 114 Rechtsstellung der Mitglieder
- Art 115 Aufgaben
- Art 116 Geschäftsordnung
- Art 117 Sitzungen, Beschlussfähigkeit
- Art 118 Beweiserhebungsrecht, Amts- und Rechtshilfe
- Art 119 Bekanntmachung und Bindungswirkung der Beschlüsse
- Art 120 Geschäftsstelle
- Art 121 Beamte und Beamtinnen des Landtags
- Art 122 Beamte und Beamtinnen auf Zeit
- Art 123 Ruhestandseintritt
- Art 124 Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen
- Art 125 Status der Beamten und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in Ausbildung
- Art 126 (aufgehoben)
- Art 127 Gemeinschaftsunterkunft
- Art 128 Polizeidienstunfähigkeit
- Art 129 Altersgrenze
- Art 130 Beamte und Beamtinnen bei den Justizvollzugsanstalten und den weiteren speziellen Hafteinrichtungen
- Art 131 Beamte und Beamtinnen des Landesamts für Verfassungsschutz
- Art 132 Feuerwehrbeamte und Feuerwehrbeamtinnen
- Art 133 Notariatsbeamte und Notariatsbeamtinnen
- Art 134 Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen
- Art 135 Bestimmung von Dienstvorgesetzten oder Vorgesetzten
- Art 136 Zuständigkeiten bei nichtstaatlichen Dienstherren
- Art 137 Oberste Aufsichtsbehörde
- Art 138 Übernahme von Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen in ein Beamtenverhältnis im Sinn des Bayerischen Beamtengesetzes
- Art 139 Ausbildungskostenerstattung
- Art 140 (aufgehoben)
- Art 141 (aufgehoben)
- Art 142 (aufgehoben)
- Art 142a Übergangsregelung zur Altersteilzeit
- Art 143 Übergangsregelungen zur Anhebung der Altersgrenzen
- Art 144 Übergangsregelungen zur Beihilfe
- Art 145 Vertraglich Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Art 146 Übergangsregelung zu Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit und auf Probe
- Art 147 Inkrafttreten
- Schlussformel