Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Beamtengesetz
BayBGArt. 63 Hinausschieben des Ruhestandseintritts
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayBG/63#abs-1 (1) Wenn zwingende dienstliche Rücksichten im Einzelfall die Fortführung der Dienstgeschäfte durch einen bestimmten Beamten oder eine bestimmte Beamtin erfordern, kann der Eintritt in den Ruhestand über die gesetzlich festgesetzte Altersgrenze für eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr nicht übersteigen darf, hinausgeschoben werden, höchstens jedoch um insgesamt drei Jahre. Die Entscheidung trifft bei den Beamten und Beamtinnen der Staatskanzlei und der Staatsministerien von der Besoldungsgruppe A 16 an, den in der Besoldungsordnung B aufgeführten Vorständen der den Staatsministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden sowie den Generalstaatsanwälten und Generalstaatsanwältinnen die Staatsregierung, bei den übrigen Beamten und Beamtinnen die oberste Dienstbehörde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayBG/63#abs-2 (2) Wenn die Fortführung der Dienstgeschäfte im dienstlichen Interesse liegt, kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag über die gesetzlich festgesetzte Altersgrenze für eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr nicht übersteigen darf, hinausgeschoben werden, höchstens jedoch um drei Jahre oder bei sonst gesetzlich festgesetzten Altersgrenzen höchstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres; der Antrag soll spätestens sechs Monate vor Erreichen der gesetzlich festgelegten Altersgrenze gestellt werden. Die Entscheidung trifft die Behörde, die für die Ruhestandsversetzung zuständig ist.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu Art. 63 BayBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Bayreuth, 26.07.2022 – B 5 K 21.1273
- VG Ansbach, 12.07.2018 – AN 1 K 17.01359Zitiert von 1
- VGH Bayern, 19.12.2025 – 3 CE 25.1715
- VG Schleswig, 11.02.2020 – 12 B 82/19Zitiert von 1
- OVG NRW, 29.05.2013 – 6 B 443/13Zitiert von 13
- OVG NRW, 22.04.2013 – 6 B 277/13Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 19.11.2012 – 2 L 1628/12Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand: Anforderungen an entgegenstehende dienstliche Gründe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 17.10.2012 – 2 L 1512/12Zitiert von 2
- OVG NRW, 31.07.2012 – 6 B 872/12Zitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 63 BayBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.