Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Beamtengesetz
BayBGArt 3 Dienstvorgesetzte, Vorgesetzte
Stand: 25.08.2026
Dienstvorgesetzte sind diejenigen, die für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihnen nachgeordneten Beamten und Beamtinnen zuständig sind. Vorgesetzte sind diejenigen, die Beamten und Beamtinnen für ihre dienstliche Tätigkeit Anordnungen erteilen können.