Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Beamtengesetz
BayBGArt 24 Erlöschen des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn
Stand: 25.08.2026
Mit der Begründung des Beamtenverhältnisses erlischt ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.