Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Beamtengesetz
BayBGArt 25 Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Stand: 25.08.2026
Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn der Beamte oder die Beamtin die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge gelten nicht als Probezeit.