Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Beamtengesetz
BayBGArt 101 Jubiläumszuwendung
Stand: 25.08.2026
Den Beamten und Beamtinnen soll bei Dienstjubiläen eine Jubiläumszuwendung gewährt werden. Das Nähere regelt die Staatsregierung durch Rechtsverordnung.