Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsAPOAgrFor · SächsGVBl. 2026 Nr. 3, S. 67, Fsn-Nr. 245
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten landwirtschaftlicher Dienst und Forstdienst
65 Normen · ausgefertigt 06.02.2026 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 3 Auswahlverfahren
- § 4 Rechtsstellung und Dienstbezeichnung
- § 5 Durchführung des Vorbereitungsdienstes
- § 6 Einstellungsbehörden und Ernennungsbehörden
- § 7 Ausbildungsbehörden und Aufgaben
- § 8 Prüfungsbehörden und ihre Aufgaben
- § 9 Zweck der Laufbahnprüfung
- § 10 Zulassung zur Laufbahnprüfung
- § 11 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
- § 12 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- § 13 Bewertung von Ausbildungsleistungen
- § 14 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 15 Zeugnis, Bekanntgabe des Ergebnisses und Berufsbezeichnung
- § 16 Prüfungsakten
- § 17 Fernbleiben, Rücktritt
- § 18 Täuschungsversuch, Störung des Prüfungsablaufs
- § 19 Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen
- § 20 Urlaub
- § 21 Verlängerung und Unterbrechung des Vorbereitungsdienstes
- § 22 Zulassungsvoraussetzungen
- § 23 Ausbildungsgebiete
- § 24 Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die erste Einstiegsebene, Ausbildungsleistungen
- § 25 Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die zweite Einstiegsebene, Ausbildungsleistungen
- § 26 Prüfungsorgane und Zusammensetzung
- § 27 Berufung in die Prüfungsausschüsse, Amtszeit
- § 28 Beschlussfähigkeit der Prüfungsausschüsse, Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
- § 29 Unabhängigkeit der Prüfungsausschüsse und Verschwiegenheitspflicht
- § 30 Zuständigkeiten der Prüfungsausschüsse
- § 31 Zuständigkeiten der vorsitzenden Person eines Prüfungsausschusses
- § 32 Zuständigkeiten und Qualifikation der prüfenden Person
- § 33 Prüfungskommissionen
- § 34 Gliederung der Laufbahnprüfung
- § 35 Prüfungsgebiete der Laufbahnprüfung
- § 36 Fachlicher Prüfungsabschnitt – schriftlicher Prüfungsteil
- § 37 Fachlicher Prüfungsabschnitt – praktischer Prüfungsteil
- § 38 Fachlicher Prüfungsabschnitt – mündlicher Prüfungsteil
- § 39 Pädagogischer Prüfungsabschnitt
- § 40 Ermittlung der Endnote im schriftlichen Prüfungsteil des fachlichen Prüfungsabschnitts
- § 41 Ermittlung der Endnote im praktischen Prüfungsteil des fachlichen Prüfungsabschnitts
- § 42 Zulassung zum mündlichen Prüfungsteil des fachlichen Prüfungsabschnitts
- § 43 Ermittlung der Endnote im mündlichen Prüfungsteil des fachlichen Prüfungsabschnitts
- § 44 Ermittlung der Endnote im schriftlichen Prüfungsteil des pädagogischen Prüfungsabschnitts
- § 45 Ermittlung der Endnote im praktischen Prüfungsteil des pädagogischen Prüfungsabschnitts
- § 46 Ermittlung der Gesamtnote des fachlichen Prüfungsabschnitts
- § 47 Ermittlung der Gesamtnote des pädagogischen Prüfungsabschnitts
- § 48 Ermittlung des Gesamtergebnisses der Laufbahnprüfungen
- § 49 Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 50 Zulassungsvoraussetzungen
- § 51 Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die erste Einstiegsebene, Ausbildungsstellen, Belegarbeiten
- § 52 Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die zweite Einstiegsebene, Ausbildungsstellen, Belegarbeiten
- § 53 Prüfungskommissionen
- § 54 Zusammensetzung
- § 55 Gliederung der Laufbahnprüfung
- § 56 Prüfungsgebiete der Laufbahnprüfung
- § 57 Schriftliche Prüfung
- § 58 Waldprüfung
- § 59 Mündliche Prüfung
- § 60 Bewertung der schriftlichen Prüfung
- § 61 Bewertung der Waldprüfung
- § 62 Bewertung der mündlichen Prüfung
- § 63 Feststellung des Gesamtergebnisses
- § 64 Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 65 Übergangsregelung