Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsAPOAgrFor · SächsGVBl. 2026 Nr. 3, S. 67, Fsn-Nr. 245

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten landwirtschaftlicher Dienst und Forstdienst

65 Normen · ausgefertigt 06.02.2026 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Begriffsbestimmungen
  3. § 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes
  4. § 3 Auswahlverfahren
  5. § 4 Rechtsstellung und Dienstbezeichnung
  6. § 5 Durchführung des Vorbereitungsdienstes
  7. § 6 Einstellungsbehörden und Ernennungsbehörden
  8. § 7 Ausbildungsbehörden und Aufgaben
  9. § 8 Prüfungsbehörden und ihre Aufgaben
  10. § 9 Zweck der Laufbahnprüfung
  11. § 10 Zulassung zur Laufbahnprüfung
  12. § 11 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
  13. § 12 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
  14. § 13 Bewertung von Ausbildungsleistungen
  15. § 14 Bewertung der Prüfungsleistungen
  16. § 15 Zeugnis, Bekanntgabe des Ergebnisses und Berufsbezeichnung
  17. § 16 Prüfungsakten
  18. § 17 Fernbleiben, Rücktritt
  19. § 18 Täuschungsversuch, Störung des Prüfungsablaufs
  20. § 19 Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen
  21. § 20 Urlaub
  22. § 21 Verlängerung und Unterbrechung des Vorbereitungsdienstes
  23. § 22 Zulassungsvoraussetzungen
  24. § 23 Ausbildungsgebiete
  25. § 24 Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die erste Einstiegsebene, Ausbildungsleistungen
  26. § 25 Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die zweite Einstiegsebene, Ausbildungsleistungen
  27. § 26 Prüfungsorgane und Zusammensetzung
  28. § 27 Berufung in die Prüfungsausschüsse, Amtszeit
  29. § 28 Beschlussfähigkeit der Prüfungsausschüsse, Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
  30. § 29 Unabhängigkeit der Prüfungsausschüsse und Verschwiegenheitspflicht
  31. § 30 Zuständigkeiten der Prüfungsausschüsse
  32. § 31 Zuständigkeiten der vorsitzenden Person eines Prüfungsausschusses
  33. § 32 Zuständigkeiten und Qualifikation der prüfenden Person
  34. § 33 Prüfungskommissionen
  35. § 34 Gliederung der Laufbahnprüfung
  36. § 35 Prüfungsgebiete der Laufbahnprüfung
  37. § 36 Fachlicher Prüfungsabschnitt – schriftlicher Prüfungsteil
  38. § 37 Fachlicher Prüfungsabschnitt – praktischer Prüfungsteil
  39. § 38 Fachlicher Prüfungsabschnitt – mündlicher Prüfungsteil
  40. § 39 Pädagogischer Prüfungsabschnitt
  41. § 40 Ermittlung der Endnote im schriftlichen Prüfungsteil des fachlichen Prüfungsabschnitts
  42. § 41 Ermittlung der Endnote im praktischen Prüfungsteil des fachlichen Prüfungsabschnitts
  43. § 42 Zulassung zum mündlichen Prüfungsteil des fachlichen Prüfungsabschnitts
  44. § 43 Ermittlung der Endnote im mündlichen Prüfungsteil des fachlichen Prüfungsabschnitts
  45. § 44 Ermittlung der Endnote im schriftlichen Prüfungsteil des pädagogischen Prüfungsabschnitts
  46. § 45 Ermittlung der Endnote im praktischen Prüfungsteil des pädagogischen Prüfungsabschnitts
  47. § 46 Ermittlung der Gesamtnote des fachlichen Prüfungsabschnitts
  48. § 47 Ermittlung der Gesamtnote des pädagogischen Prüfungsabschnitts
  49. § 48 Ermittlung des Gesamtergebnisses der Laufbahnprüfungen
  50. § 49 Bestehen der Laufbahnprüfung
  51. § 50 Zulassungsvoraussetzungen
  52. § 51 Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die erste Einstiegsebene, Ausbildungsstellen, Belegarbeiten
  53. § 52 Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die zweite Einstiegsebene, Ausbildungsstellen, Belegarbeiten
  54. § 53 Prüfungskommissionen
  55. § 54 Zusammensetzung
  56. § 55 Gliederung der Laufbahnprüfung
  57. § 56 Prüfungsgebiete der Laufbahnprüfung
  58. § 57 Schriftliche Prüfung
  59. § 58 Waldprüfung
  60. § 59 Mündliche Prüfung
  61. § 60 Bewertung der schriftlichen Prüfung
  62. § 61 Bewertung der Waldprüfung
  63. § 62 Bewertung der mündlichen Prüfung
  64. § 63 Feststellung des Gesamtergebnisses
  65. § 64 Bestehen der Laufbahnprüfung
  66. § 65 Übergangsregelung