Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung
SächsAPOAgrFor§ 5 Durchführung des Vorbereitungsdienstes
Stand: 26.08.2026
Der Vorbereitungsdienst wird im Freistaat Sachsen durchgeführt. Die schultheoretische Ausbildung Pädagogik nach § 25 Absatz 2 Nummer 5 wird im Freistaat Bayern durchgeführt.