Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung
SächsAPOAgrFor§ 29 Unabhängigkeit der Prüfungsausschüsse und Verschwiegenheitspflicht
Stand: 26.08.2026
Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Sie sind verpflichtet, ihre Aufgaben objektiv und unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.