Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung
SächsAPOAgrFor§ 55 Gliederung der Laufbahnprüfung
Stand: 26.08.2026
Die Laufbahnprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
1. schriftliche Prüfung,
2. Waldprüfung und
3. mündliche Prüfung.