Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung
SächsAPOAgrFor§ 41 Ermittlung der Endnote im praktischen Prüfungsteil des fachlichen Prüfungsabschnitts
Stand: 26.08.2026
Für die Ermittlung der Prüfungsleistung werden ganze Punkte vergeben. Die Endnote entspricht der Prüfungsleistung nach § 37.