Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung

SächsAPOAgrFor

§ 37 Fachlicher Prüfungsabschnitt – praktischer Prüfungsteil

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Der praktische Prüfungsteil wird für beide Einstiegsebenen in Form einer praxis- und situationsbezogenen Prüfung durchgeführt. Er dauert für die erste Einstiegsebene insgesamt 45 Minuten mit einer Vorbereitungszeit von 2 Stunden und für die zweite Einstiegsebene 60 Minuten mit einer Vorbereitungszeit von 24 Stunden.

§ 36 § 38