Gesetze / KrWG · BGBl I 2012, 212

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen

76 Normen · ausgefertigt 24.02.2012 · 773 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 12.08.2026 · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1Zweck des Gesetzes
  4. § 2Geltungsbereich
  5. § 3Begriffsbestimmungen
  6. § 4Nebenprodukte
  7. § 5Ende der Abfalleigenschaft
  8. Teil 2 · Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  9. Abschnitt 1 · Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
  10. § 6Abfallhierarchie
  11. Abschnitt 2 · Kreislaufwirtschaft
  12. § 7Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
  13. § 7aChemikalien- und Produktrecht
  14. § 8Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
  15. § 9Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung
  16. § 9aVermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
  17. § 10Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
  18. § 11Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
  19. § 12Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
  20. § 13Pflichten der Anlagenbetreiber
  21. § 14Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
  22. Abschnitt 3 · Abfallbeseitigung
  23. § 15Grundpflichten der Abfallbeseitigung
  24. § 16Anforderungen an die Abfallbeseitigung
  25. Abschnitt 4 · Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
  26. § 17Überlassungspflichten
  27. § 18Anzeigeverfahren für Sammlungen
  28. § 19Duldungspflichten bei Grundstücken
  29. § 20Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  30. § 21Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
  31. § 22Beauftragung Dritter
  32. Teil 3 · Produktverantwortung
  33. § 23Produktverantwortung
  34. § 24Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
  35. § 25Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht
  36. § 26Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
  37. § 26aFreistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
  38. § 27Besitzerpflichten nach Rücknahme
  39. Teil 4 · Planungsverantwortung
  40. Abschnitt 1 · Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
  41. § 28Ordnung der Abfallbeseitigung
  42. § 29Durchführung der Abfallbeseitigung
  43. Abschnitt 2 · Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
  44. § 30Abfallwirtschaftspläne
  45. § 31Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
  46. § 32Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit
  47. § 33Abfallvermeidungsprogramme
  48. Abschnitt 3 · Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
  49. § 34Erkundung geeigneter Standorte
  50. § 35Planfeststellung und Genehmigung
  51. § 35aProjektmanager
  52. § 36Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
  53. § 37Zulassung des vorzeitigen Beginns
  54. § 38Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
  55. § 39Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
  56. § 40Stilllegung
  57. § 41Emissionserklärung
  58. § 42Zugang zu Informationen
  59. § 43Anforderungen an Deponien
  60. § 44Kosten der Ablagerung von Abfällen
  61. Teil 5 · Absatzförderung und Abfallberatung
  62. § 45Pflichten der öffentlichen Hand
  63. § 46Abfallberatungspflicht
  64. Teil 6 · Überwachung
  65. § 47Allgemeine Überwachung
  66. § 48Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
  67. § 49Registerpflichten
  68. § 50Nachweispflichten
  69. § 51Überwachung im Einzelfall
  70. § 52Anforderungen an Nachweise und Register
  71. § 53Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
  72. § 54Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
  73. § 55Kennzeichnung der Fahrzeuge
  74. Teil 7 · Entsorgungsfachbetriebe
  75. § 56Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
  76. § 57Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
  77. Teil 8 · Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
  78. § 58Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
  79. § 59Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
  80. § 60Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
  81. § 61Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
  82. Teil 9 · Schlussbestimmungen
  83. § 62Anordnungen im Einzelfall
  84. § 63Geheimhaltung und Datenschutz
  85. § 64Elektronische Kommunikation
  86. § 65Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
  87. § 66Vollzug im Bereich der Bundeswehr
  88. § 67Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
  89. § 68Anhörung beteiligter Kreise
  90. § 69Bußgeldvorschriften
  91. § 70Einziehung
  92. § 71Ausschluss abweichenden Landesrechts
  93. § 72Übergangsvorschrift
  94. Anlage 1Beseitigungsverfahren
  95. Anlage 2Verwertungsverfahren
  96. Anlage 3Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
  97. Anlage 4Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33
  98. Anlage 5(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie

Änderungsverlauf

  1. 12.08.2026 — 2 Normen geändert · §§ 30, 33 neueste Änderung
  2. 29.07.2026 — 3 Normen geändert · §§ 35, 35a, 37
  3. 01.01.2024 — 2 Normen geändert · §§ 45, 58
  4. 09.03.2023 — 1 Norm geändert · § 69
  5. 29.09.2021 — 1 Norm geändert · § 47

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.