Gesetze / Kreislaufwirtschaftsgesetz
KrWG§ 16 Anforderungen an die Abfallbeseitigung
Stand: 29.10.2020
Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erfüllung der Pflichten nach § 15 entsprechend dem Stand der Technik Anforderungen an die Beseitigung von Abfällen nach Herkunftsbereich, Anfallstelle sowie nach Art, Menge und Beschaffenheit festzulegen, insbesondere
Durch Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 und 2 kann vorgeschrieben werden, dass derjenige, der bestimmte Abfälle, an deren Behandlung, Sammlung, Einsammlung, Beförderung, Lagerung und Ablagerung nach Maßgabe des § 15 auf Grund ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge besondere Anforderungen zu stellen sind, in Verkehr bringt oder beseitigt,
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 16 KrWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Gelsenkirchen, 28.11.2025 – 9 K 539/22
- VG Düsseldorf, 21.01.2025 – 17 K 7955/24Zitiert von 2
- VG Weimar, 09.12.2024 – 7 E 393/24 We
- VG Weimar, 26.09.2024 – 7 K 50/21 We
- VG Potsdam, 08.05.2023 – 14 L 603/22Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 – 2 S 1/22Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- VG Braunschweig, 26.11.2014 – 6 A 6/14Zitiert von 5
- OVG Niedersachsen, 31.01.2013 – 7 LA 160/11Beurteilung der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer als Geschäft der laufenden Verwaltung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- AG Tempelhof-Kreuzberg, 25.09.2012 – 24 C 215/11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 KrWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
23.10.2020 Ausfertigung
§ 16 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2020 (BGBl. I 2232)
BGBl. 2020 I S. 2232
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.