Gesetze / Kreislaufwirtschaftsgesetz
KrWG§ 6 Abfallhierarchie
Stand: 29.10.2020
Wird zitiert von 63
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 – 2 S 3814/20Zitiert von 3
- BVerwG, 23.05.2024 – 10 C 8/23Festsetzung einer Sicherheitsleistung gemäß dem VerpackungsgesetzZitiert von 11
- BVerwG, 23.05.2024 – 10 C 7/23Festsetzung einer Sicherheitsleistung gemäß dem VerpackungsgesetzZitiert von 3
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2025 – 8 A 10735/23.OVG
- OLG Frankfurt am Main, 21.07.2020 – 11 Verg 9/19Zitiert von 3
- OVG Sachsen, 16.07.2019 – 2 M 43/19
Zuletzt entschieden
- VG Schleswig, 15.08.2025 – 6 B 18/25Zitiert von 1
- VG Trier, 10.02.2025 – 9 K 4615/24.TR
- VG Weimar, 09.12.2024 – 7 E 393/24 We
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 KrWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KrWG/6#abs-1 (1) Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KrWG/6#abs-2 (2) Ausgehend von der Rangfolge nach Absatz 1 soll nach Maßgabe der §§ 7 und 8 diejenige Maßnahme Vorrang haben, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet. Für die Betrachtung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nach Satz 1 ist der gesamte Lebenszyklus des Abfalls zugrunde zu legen. Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen
Die technische Möglichkeit, die wirtschaftliche Zumutbarkeit und die sozialen Folgen der Maßnahme sind zu beachten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KrWG/6#abs-3 (3) Die Anlage 5 enthält eine nicht abschließende Liste von Beispielen für Maßnahmen und wirtschaftliche Instrumente zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie von Verwertungsverfahren.