Gesetze / Kreislaufwirtschaftsgesetz
KrWG§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht
Stand: 29.10.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KrWG/25#abs-1 (1) Zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Hersteller oder Vertreiber
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KrWG/25#abs-2 (2) Durch Rechtsverordnung nach Absatz 1 kann zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 sowie zur ergänzenden Festlegung von Pflichten sowohl der Erzeuger und Besitzer von Abfällen als auch der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen der Kreislaufwirtschaft weiter bestimmt werden,
Wird zitiert von 42 Entscheidungen zu § 25 KrWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Stuttgart, 14.12.2017 – 14 K 2847/15Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.2019 – 10 S 1990/18
- VG Stuttgart, 28.06.2018 – 14 K 2931/17Zitiert von 1
- VG Weimar, 09.12.2024 – 7 E 393/24 We
- VG Weimar, 26.09.2024 – 7 K 50/21 We
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 – 2 S 3814/20Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 28.11.2025 – 9 K 539/22
- VG Potsdam, 08.05.2023 – 14 L 603/22Zitiert von 1
- VG Magdeburg, 03.02.2022 – 4 A 6/21 MDZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 KrWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.10.2020 Ausfertigung
§ 25 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2020 (BGBl. I 2232)
BGBl. 2020 I S. 2232
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.