Gesetze / Kreislaufwirtschaftsgesetz
KrWG§ 22 Beauftragung Dritter
Stand: 10.06.2019
Die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten können Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten bleibt hiervon unberührt und so lange bestehen, bis die Entsorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist. Die beauftragten Dritten müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.
Wird zitiert von 72 Entscheidungen zu § 22 KrWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 02.02.2018 – I-22 U 73/17
- OVG NRW, 15.08.2013 – 20 A 2798/11Rechtswidrigkeit der Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 64
- OVG NRW, 15.08.2013 – 20 A 3043/11Rechtswidrigkeit der Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung mangels überwiegender öffentlicher Interessen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- OVG NRW, 15.08.2013 – 20 A 3044/11Abfallrecht; Rechtswidrigkeit der Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 – 10 S 1307/15
- OVG Niedersachsen, 18.05.2017 – 7 LC 85/15Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 16.06.2026 – VG 3 K 1803/20Aufhebung einer abfallrechtlichen Entsorgungsanordnung wegen ermessensfehlerhafter Störerauswahl Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Koblenz, 24.04.2025 – 4 K 1117/24.KO
- VG Karlsruhe, 23.10.2024 – 2 K 2700/23Abfallrechtliche Zuordnung von Inkontinenzabfällen aus Altenpflegeeinrichtungen zum Abfallschlüssel 18 01 04 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 KrWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.