Gesetze / Kreislaufwirtschaftsgesetz
KrWG§ 22 Beauftragung Dritter
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 65
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 02.02.2018 – I-22 U 73/17
- OVG NRW, 15.08.2013 – 20 A 2798/11Rechtswidrigkeit der Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 63
- OVG NRW, 15.08.2013 – 20 A 3043/11Zitiert von 19
- OVG NRW, 15.08.2013 – 20 A 3044/11Zitiert von 20
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 – 10 S 1307/15
- OVG Niedersachsen, 18.05.2017 – 7 LC 85/15Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- VG Koblenz, 24.04.2025 – 4 K 1117/24.KO
- VG Karlsruhe, 23.10.2024 – 2 K 2700/23Abfallrechtliche Zuordnung von Inkontinenzabfällen aus Altenpflegeeinrichtungen zum Abfallschlüssel 18 01 04 KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- VG Darmstadt, 29.04.2024 – 6 L 2380/23.DAZitiert von 2
65 Entscheidungen zu § 22 KrWG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 KrWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten können Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten bleibt hiervon unberührt und so lange bestehen, bis die Entsorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist. Die beauftragten Dritten müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.