Gesetze / Landesrecht Bayern / AVPfleWoqG · GVBl. S. 346, BayRS 2170-5-1-G
Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde
91 Normen · ausgefertigt 27.07.2011 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich und Zuständigkeit
- § 2 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
- § 3 Fachliche Konzeption
- § 4 Zusammenarbeit und Arbeitsgemeinschaften
- § 5 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 6 Bestandsschutz
- § 7 Wohnflächen und persönlicher Wohnraum
- § 8 Telekommunikation
- § 9 Leitung und Verantwortung mehrerer Einrichtungen oder Wohnformen
- § 10 Fachkräfte
- § 11 Fort- und Weiterbildung
- § 12 Barrierefreiheit
- § 13 Persönlicher Wohnraum
- § 14 Funktionsräume und Gemeinschaftsraum
- § 15 Rufsystem
- § 16 Eignung der Beschäftigten
- § 17 Eignung der Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung; Persönliche Ausschlussgründe
- § 18 Leitung und Verantwortung mehrerer Einrichtungen oder Wohnformen; Personalunion von Einrichtungs- und Pflegedienstleitung
- § 19 Personaleinsatz
- § 20 Allgemeine Anforderungen
- § 21 Aufgaben des Trägers und der Leitung
- § 22 Wahlberechtigung
- § 23 Wählbarkeit
- § 24 Zahl der Mitglieder der Bewohnervertretung
- § 25 Bestellung des Wahlausschusses
- § 26 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 27 Wahlverfahren
- § 28 Wahlschutz, Wahlkosten und Wahlanfechtung
- § 29 Mitteilung an die zuständige Behörde
- § 30 Amtszeit und Neuwahl
- § 31 Ende der Mitgliedschaft und Nachrücken von Ersatzmitgliedern
- § 32 Vorsitz der Bewohnervertretung
- § 33 Sitzungen und Beschlüsse der Bewohnervertretung
- § 34 Stellung der Mitglieder der Bewohnervertretung
- § 35 Verschwiegenheit
- § 36 Aufgaben der Bewohnervertretung
- § 37 Mitbestimmungsrecht, Form und Durchführung der Mitbestimmung
- § 38 Mitwirkungsrecht, Form und Durchführung der Mitwirkung
- § 39 Bestellung und Aufgaben der Bewohnerfürsprecherin oder des Bewohnerfürsprechers
- § 40 Aufhebung der Bestellung der Bewohnerfürsprecherin oder des Bewohnerfürsprechers
- § 41 Berücksichtigung der Bedarfe von Menschen mit Behinderung
- § 42 Anwendbare Vorschriften; Persönliche Wohnräume und Funktionsräume
- § 43 Anwendbare Vorschriften
- § 44 Eignung der Leitung; Leitung und Verantwortung mehrerer Einrichtungen und Wohnformen
- § 45 Personaleinsatz
- § 46 Mitwirkung und Mitbestimmung
- § 47 Besondere bauliche und personelle Mindestanforderungen
- § 48 Gremium der Selbstbestimmung
- § 49 Besondere bauliche und personelle Mindestanforderungen
- § 50 Befreiungen und Abweichungen von baulichen Mindestanforderungen
- § 51 Befreiungen und Abweichungen von personellen Mindestanforderungen
- § 52 Anwendungsbereich und Zuständigkeit
- § 53 Weiterbildungsform
- § 54 Anrechnung gleichwertiger Qualifikationen
- § 55 Gesamtverantwortung; Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen; Anzeigepflicht
- § 56 Gleichgestellte Qualifikationen
- § 57 Gleichgestellte im Ausland erworbene Weiterbildungen
- § 58 Prüfungsausschuss
- § 59 Prüfungsformen und Leistungsnachweise
- § 60 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 61 Durchführung der Prüfungen
- § 62 Besondere Vorkommnisse im Prüfungsverfahren und Nachteilsausgleich
- § 63 Bewertung der Prüfungsergebnisse
- § 64 Festsetzung der Prüfungsergebnisse
- § 65 Wiederholung von Prüfungen
- § 66 Fehlzeiten
- § 67 Zeugnis und Nachweis
- § 68 Urkunde
- § 69 Qualifikationsziele
- § 70 Zugangsvoraussetzung
- § 71 Anforderungen an die Leitung der Weiterbildung
- § 72 Inhalt und Umfang
- § 73 Qualifikationsziele
- § 74 Zugangsvoraussetzung
- § 75 Anforderungen an die Leitung der Weiterbildung
- § 76 Inhalt und Umfang
- § 77 Qualifikationsziele
- § 78 Zugangsvoraussetzung
- § 79 Anforderungen an die Leitung der Weiterbildung
- § 80 Inhalt und Umfang
- § 81 Qualifikationsziele
- § 82 Zugangsvoraussetzung
- § 83 Anforderungen an die Leitung der Weiterbildung
- § 84 Inhalt und Umfang
- § 85 Prüfungsformen und Leistungsnachweise
- § 86 Durchführung der Prüfungen
- § 87 Eignungsprüfung
- § 88 Anpassungslehrgang
- § 89 Ordnungswidrigkeiten
- § 90 Übergangsregelung
- § 91 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Module der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung
- Anlage 2 Module der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
- Anlage 3 Module der Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
- Anlage 4 Module der Weiterbildung zur Praxisanleitung