Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde
AVPfleWoqG§ 3 Fachliche Konzeption
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AVPfleWoqG/3#abs-1 (1) Der Zweck der Einrichtung oder Wohnform und der voraussehbare pflegerische und betreuerische Bedarf sowie die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mieterinnen und Mieter sind bei der Anwendung der baulichen und personellen Mindestanforderungen zu berücksichtigen und einzuplanen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AVPfleWoqG/3#abs-2 (2) Bei der baulichen und personellen Gestaltung ist der fachlichen Konzeption der Einrichtungs- oder Wohnform Rechnung zu tragen.