Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGfbWBVO · SächsGVBl. 2007 Nr. 8, S. 209, Fsn-Nr. 253-8.1
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
102 Normen · ausgefertigt 22.05.2007 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Gliederung der Weiterbildung
- § 2 Praktische Weiterbildung
- § 3 Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlverfahren
- § 4 Fehlzeiten
- § 5 Prüfungsvorsitz und Fachausschüsse
- § 6 Aufgaben des Prüfungsvorsitzenden und Aufgaben der Fachausschüsse
- § 7 Leistungsnachweise
- § 7a Prüfung und Leistungspunkte
- § 8 Bewertung der Leistungen
- § 9 Zulassung zur Prüfung
- § 10 Nachteilsausgleich
- § 11 Gliederung der Prüfung
- § 12 Schriftliche Modulprüfung
- § 13 Mündliche Modulprüfung oder Kolloquium
- § 14 Praktische Modulprüfung oder Facharbeit
- § 15 (aufgehoben)
- § 16 Bewerten und Festsetzen der Prüfungsergebnisse
- § 17 Rücktritt und Versäumnis
- § 18 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 19 Wiederholungsprüfung
- § 20 Prüfungsniederschrift
- § 21 Prüfungsunterlagen
- § 22 Zeugnisse
- § 23 Urkunde über die Weiterbildungsbezeichnung und Aufbewahrung
- § 24 Übersicht
- § 25 Weiterbildungsziel
- § 26 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 27 Aufnahmevoraussetzungen
- § 28 Prüfung
- § 29 Weiterbildungsbezeichnung
- § 30 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 31 Aufnahmevoraussetzungen
- § 32 Prüfung
- § 33 Weiterbildungsbezeichnung
- § 34 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 35 Aufnahmevoraussetzungen
- § 36 Prüfung
- § 37 Weiterbildungsbezeichnung
- § 38 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 39 Aufnahmevoraussetzungen
- § 40 Prüfung
- § 41 Weiterbildungsbezeichnung
- § 42 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 43 Aufnahmevoraussetzungen
- § 44 Prüfung
- § 45 Weiterbildungsbezeichnung
- § 46 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 47 Aufnahmevoraussetzungen
- § 48 Prüfung
- § 49 Weiterbildungsbezeichnung
- § 50 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 51 Aufnahmevoraussetzungen
- § 52 Prüfung
- § 53 Weiterbildungsbezeichnung
- § 54 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 55 Aufnahmevoraussetzungen
- § 56 Prüfung
- § 57 Weiterbildungsbezeichnung
- § 58 Zusatzqualifikation in der Psychiatrie
- § 59 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 60 Aufnahmevoraussetzungen
- § 61 Prüfung
- § 62 Weiterbildungsbezeichnung
- § 63 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 64 Aufnahmevoraussetzungen
- § 65 Prüfung
- § 66 Weiterbildungsbezeichnung
- § 67 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 68 Aufnahmevoraussetzungen
- § 69 Prüfung
- § 70 Weiterbildungsbezeichnung
- § 71 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 72 Aufnahmevoraussetzungen
- § 73 Prüfung
- § 74 Weiterbildungsbezeichnung
- § 75 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 76 Aufnahmevoraussetzungen
- § 77 Prüfung
- § 78 Weiterbildungsbezeichnung
- § 79 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 80 Aufnahmevoraussetzungen
- § 81 Prüfung
- § 82 Weiterbildungsbezeichnung
- § 83 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 84 Aufnahmevoraussetzungen
- § 85 Prüfung
- § 86 Weiterbildungsbezeichnung
- § 87 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 88 Aufnahmevoraussetzungen
- § 89 Prüfung
- § 90 Weiterbildungsbezeichnung
- § 91 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 92 Aufnahmevoraussetzungen
- § 93 Prüfung
- § 94 Weiterbildungsbezeichnung
- § 95 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 96 Aufnahmevoraussetzungen
- § 97 Prüfung
- § 98 Weiterbildungsbezeichnung
- § 99 Modellvorhaben
- § 100 Übergangsvorschriften
- § 101 Inkrafttreten
- Anlagen