Gesetze / Landesrecht Sachsen / Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
SächsGfbWBVO§ 98 Weiterbildungsbezeichnung
Stand: 26.08.2026
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Medizinische Präventions- und Wellnesstrainerin“ oder „Medizinischer Präventions- und Wellnesstrainer“.