Gesetze / Landesrecht Sachsen / Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
SächsGfbWBVO§ 74 Weiterbildungsbezeichnung
Stand: 26.08.2026
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung
1. Fachpflegeexpertin oder Fachpflegeexperte für Hygiene und Infektionsprävention oder
2. Fachhebamme oder Fachentbindungspfleger für Hygiene und Infektionsprävention.