Gesetze / Landesrecht Sachsen / Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
SächsGfbWBVO§ 83 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
Stand: 26.08.2026
Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 3 080 Stunden. Davon werden
1. 720 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
2. 360 Stunden als Selbststudium und
3. 2 000 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus den Anlagen 1 und 21.