Gesetze / Landesrecht Sachsen / Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
SächsGfbWBVO§ 63 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
Stand: 26.08.2026
Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 1 170 Stunden. Davon werden
1. 500 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
2. 250 Stunden als Selbststudium und
3. 420 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus Anlage 16.