Gesetze / Landesrecht Sachsen / Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
SächsGfbWBVO§ 92 Aufnahmevoraussetzungen
Stand: 26.08.2026
Voraussetzung für die Aufnahme der Weiterbildung ist
1. ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 11 SächsGfbWBG und
2. Berufserfahrung von mindestens 24 Monaten.